Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Stand 02.2018)

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebots, jeder Buchung und jeden Vertrags mit „primo mobiler Cocktail und Eventservice“ im folgenden „Caterer“ genannt.

 

2 Angebote

Alle Angebote des Caterers sind unverbindlich.

  1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem gesondert definierten Leistungsumfang.
  2. Der Vertrag kommt mit der Annahme und der Bestätigung des Auftrags durch den Caterer zustande.

 

3 Zahlungsbedingen

  1. Die Zahlungsbedingung ergibt sich aus dem Vertrag und wird auf der Rechnung mitgeteilt.
  2. Der Kunde erhält nach der Veranstaltung eine Rechnung per E-Mail oder Post, um den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen auf die in der Rechnung angegeben Kontodaten zu überweisen.
  3. Kommt der Kunde in Verzug, so ist der Caterer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Geltend zu machen. Falls der Caterer einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Nach Verzugseintritt hat der Kunde fernen die Kosten Mahnschreiben in Höhe von jeweils 10,00€ zu erstatten.

 

4 Nichtdurchführen der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde vertreten hat, nicht durchgeführt, bzw. storniert, behält der Caterer die Vergütungsansprüche für die Fixkosten, Lieferungen und sonstige Leistungen.

  • Bei Stornierung bis 30 Tage = 20%
  • Bei Stornierung 29-10 Tage = 60%
  • Bei Stornierung ab 10 Tage = 100% des Auftragswertes

 

Die anfallenden Stornokosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt, dieser hat dann 10 Tage Zeit, um die Rechnung zu begleichen.

 

5 Auf und Abbau

Der Aufbau der gebuchten Leistungen erfolgt nach Absprache mit dem Kunden. Der Abbau erfolgt in der Regel, direkt nach der Veranstaltung. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies vorher zwischen beiden Parteien abgesprochen wurde.

Die Bauart der mobilen Bars, lässt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden und Räumlichkeiten zu. ( ebenerdig, stufenfrei oder mit adäquatem Fahrstühlen. ) Darüber ist sich der Kunde bei Vertragsabschluss im Klaren. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt der Kunde jemanden zur Seite der beim Tragen der Theke und des Equipments hilft.

Der Kunde stellt dem Caterer zum Be und Entladen, sowie während der Veranstaltung einen Parkplatz zur Verfügung.

 

6 Haftung

Für Schäden, die laut § 5  an den mobilen Theken oder dem Equipment

entstehen, kann der Caterer den Kunden haftbar machen. Dann gilt der Wiederbeschaffungswert der Gegenstände.

 

7 Versicherung

Alle vom Caterer für die Veranstaltung mitgebrachten Waren, Theken und das Equipment sind vom Kunden zu versichern.

Verlorengegangene Dinge werden zum Wiederbeschaffungswert dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

8 Teilnichtigkeit , Gerichtsstand

Sollte eine der aufgeführten Bestimmungen in diesen AGB´s oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist Bad Sassendorf.